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Rauchschutz nach DIN 18095-1

Türen mit einer Rauchschutzfunktion müssen dort eingebaut werden, wo die bauaufsichtliche Vorschrift es fordert. Beim Kauf einer kombinierten Rauchschutztür und Rauchschutzzarge erhalten Sie ein Prüfzeugnis automatisch dazu.

Jede Rauchschutztür muss nach der deutschen Rauchschutznorm DIN 18095-1 (bzw. DIN EN 1634-3) hergestellt werden. Nach dieser Norm handelt es sich bei Rauchschutztüren um selbstschließende Türen, die in eingebautem und geschlossenem Zustand den Durchtritt von Rauch mindestens 10 Minuten behindern. Außerdem schreibt diese Norm vor, dass jede Rauchschutztür mit einem Kennzeichnungsschild versehen werden muss.

  • Rauchschutz für mindestens 10 Minuten
  • selbstschließendes Türblatt
  • als Rauchschutzelement gekennzeichnet

Wichtig: Eine dichtschließende Tür ist nicht automatisch eine Rauchschutztür.

Käuferschutz möglich

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