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Sturzhöhe
Die erforderliche Mindest-Sturzhöhe beträgt
- bei elektrischem Antrieb: 120 mm (Standard)
- bei Handbetätigung und Sturzbedarf 120 mm: -150 mm lichte Durchfahrtshöhe (Sonderausführung), mit Torstopper: -80 mm lichte Durchfahrtshöhe (Sonderausführung)
- bei Handbetätigung und Sturzbedarf 240 mm: -25 mm lichte Durchfahrtshöhe (Standard)
Bei Toren mit verstärkten Rollenhaltern und 4-fach-Federkanal erhöht sich der Sturzbedarf um +25 mm.
240 mm Sturzvariante ist zu wählen, wenn ausreichend Sturz vorhanden ist und der Antrieb höher gelegt oder das Tor manuell von Hand bewegt werden soll. Bei handbetätigten Toren max. Torbreite: 5000 mm.
