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Schallschutz

Lärm verursacht Stress und kann gesundheitsschädigend wirken. Deshalb ist in einigen Bereichen ein besonderer Schallschutz nicht nur vorgeschrieben, sondern eine Mindestanforderung.

Schallschutzklasse SK I SK II SK III
Anforderung nach DIN
RwR
27dB 32dB 37dB
gemessener Laborwert
RwP
32dB 37dB 42dB
Mindestanforderung nach DIN
Wohnungseingangstüren
(Treppenhaus zu Diele/Flur)
x
Wohnungseingangstüren
(Treppenhaus zu Aufenthaltsraum)
x
Unterrichts- und
Schulungsräume
x
Hotelzimmer x
Behandlungsräume x
Sprechzimmer x

Schallschutzklassen und verbindliche Mindestanforderung nach DIN 4109 und VDI 3728

Bitte beachten Sie, dass der Schallschutz immer mit Türblatt, Zarge und Dichtungen gemessen wird. Das heißt, dass von Ihnen immer das gesamte Türelement inkl. Türblatt, Zarge und Dichtung mit der entsprechenden Schallschutzklasse erworben werden muss, um die Schallschutz-Zertifikate zu erhalten.

In der Schallschutz-Prüfung einer Innentür wird der Schalldämmwert im Labor gemessen und als RwP (P = Prüfwert) angegeben. Darüber hinaus wird der Wert RwR (R = Rechenwert) genannt, bei dem 5dB vom Prüfwert abgezogen werden (Vorhaltemaß). Der RwR Wert gibt an, welcher Schallschutz tatsächlich am Bau (bei sachgemäßem Einbau) erreicht werden kann.

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