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KFZ-Steuer

Keine KFZ-Steuer zahlen bis 2035
Keine KFZ-Steuer zahlen bis 2035
Für alle Elektroautos mit E-Kennzeichen, die bis zum Jahresende 2030 zugelassen werden, fällt bis zum Jahr 2035 keine KFZ-Steuer an. Das bedeutet zum Beispiel, dass alle 2026 neu zugelassenen Elektrofahrzeuge für fast zehn Jahr steuerfrei unterwegs sein können.
Bei E-Autos, die ab dem 1. Januar 2031 zugelassen werden, findet die neue Berechnung der KFZ-Steuer Anwendung. Diese basiert bei rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen bis 3,5 t auf dem zulässigen Gesamtgewicht. Pro angefangene 200 kg Fahrzeuggewicht werden dann 5,63 € bis zu 6,39 € berechnet. Im Falle eines leichten Elektro-Kleinstwagens wie dem Wuling Hongguang Mini EV 3 Macaron mit einem Leergewicht von nur 600 kg würden dann lediglich 16,88 € KFZ-Steuer pro Jahr anfallen. Selbst bei einem vergleichbaren Modell wie dem Smart ForTwo mit Benzinmotor zahlt man als Fahrzeughalter mindestens doppelt so viel KFZ-Steuer pro Jahr.
Kostenloses Parken für E-Autos
Kostenloses Parken für E-Autos
In vielen deutschen Städten dürfen Elektroautos im Jahr 2026 nach wie vor bis zur erlaubten Höchstparkdauer kostenlos parken, wenn eine Parkscheibe im Fahrzeug ausgelegt wird. Dies betrifft nicht nur alle bayerischen Städte wie München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzung, Ingolstadt und so weiter, sondern auch andere deutsche Städte wie zum Beispiel Hamburg, Lübeck, Hannover, Reutlingen und Heilbronn.
Einige Städte haben dieses Privileg für E-Autos bereits abgeschafft, aber das kostenlose Parken während des Ladevorgangs an einer öffentlichen Ladesäule ist in der Regel weiterhin gestattet. Man zahlt zwar den Strom für den Ladevorgang, bekommt aber gleichzeitig einen kostenlosen Parkplatz im Stadtzentrum.
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